Agentur für Marketing, Werbeagentur, Marketing, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Grafik Design, Internet, Reutlingen, Tübingen

Lexikon

Fachbegriffe aus den Bereichen Marketing, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Printmedien (Text, Gestaltung, Grafik Design, Druckvorstufe), Internet (Konzeption, Web-Design, Programmierung), Fundraising und Public Relations kurz erklärt

Vorbemerkung:
Unser Lexikon ist nicht für unsere Fach-Kollegen gemacht, oder für die, denen alles klar ist. Wir versuchen in einfachen Worten schwierige Sachverhalte so zu erklären, dass unsere Kunden und Besucher etwas verstehen! Denn in unserer Arbeit hat sich gezeigt, dass oft viel heisse Luft (Begriffe, Fachwörter) umherwirbelt, die aber eher verunsichert. Notwendiges Verstehen bleibt auf der Strecke, und der Kunde verliert, weil er nicht richtig einbezogen werden kann. Dabei geht es doch um sein Geschäft und um sein Anliegen!

Rechtliches

Öffentlichkeit

Eine Wiedergabe, Vorführung oder Ausstellung eines Werkes ist dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit dem Urheber oder anderen anwesenden Personen durch persönliche Beziehungen verbunden ist (§ 15 Abs. 3 Satz 2 UrhG).

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